Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist eine Arbeitseinheit des deutschen Zolls mit einer Personalstärke von ca. 6.700 Zollbeamten und –angestellten in 113 Dienststellen.

Hauptaufgabe der FKS ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich vor allem aus dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG). Daher führt die FKS zahlreiche Baustellenkontrollen durch.

Die FKS, prüft nach § 2 Abs.1 S. 1 SchwarzArbG, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen, z. B. ob die sozialversicherungs- rechtlichen Meldepflichten nach § 28a SGB IV erfüllt werden, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, die Angaben des Arbeitgebers, die für Leistungen der Arbeitsförderung erheblich sind, zutreffend bescheinigt wurden, Ausländer illegal beschäftigt werden, Arbeitsbedingungen nach Maßgabe des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes eingehalten werden.

Für die Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz haben die Zollbeamten und -angestellten die Rechte und Pflichten wie Beamte des Polizeidienstes nach der Strafprozessordnung und den Status von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

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