Steuerrecht, Fachanwalt für

Ein Fachanwalt für Steuerrecht ist ein Rechtsanwalt, der über diese Qualifikation hinaus auf dem Gebiet des Steuerrechts besondere Spezialkenntnisse nachgewiesen hat. Diese besonderen Kenntnisse sind nachzuweisen in den Bereichen Buchführung, Bilanzwesen, Jahresabschluß, Abgabenrecht, Verfahrensrecht, Bewertungsrecht, in den einzelnen Steuerarten und im Steuerstrafrecht.

Das Verfahren und die Voraussetzungen regelt die Fachanwaltsordnung (FAO). Das Recht zur Führung dieser Bezeichnung wird dem Rechtsanwalt von der Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn er

– den Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse inkl. schriftlichen Prüfungen der Kammer nachweist,
– besondere praktische Erfahrungen auf sämtlichen Gebieten des Steuerrechts nachweist und
– dies zusätzlich gegenüber einem Kammerausschuss in einem persönlichen Fachgespräch (Kolloquium) unter Beweis stellt.

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