Steuerstrafrecht:
Durchsuchungen bei Kunden der Credit Suisse. Steuerfahnder haben bundesweit Häuser und Wohnungen deutscher Kunden der Credit Suisse durchsucht. Die Fahndungsaktionen werden einmal mehr von dem Steuerfahndungsdienst des Finanzamts Wuppertal koordiniert.
Angeblich stehen ca. 7.000 (!) in Deutschland lebende Kunden der Bank in Verdacht, Steuerhinterziehungen begangen zu haben. Sie sollen unversteuertes und bei der Credit Suisse auf Konten und Depots angelegtes Kapital mit einem Versicherungsmantel („Insurance Wrapper“) als steuerfreie Lebensversicherungen mit einer Laufzeit von 12 oder mehr Jahren getarnt haben. Angeblich sei ein Steuerschaden in „Milliardenhöhe“ entstanden. Da die Medien und die Finanzbehörden in der Vergangenheit bei Nennung derartiger Schadenshöhen mehrfach maßlos übertrieben haben, darf ein tatsächlicher Schaden in solcher Höhe bezweifelt werden.
Die Versicherungen seien von der Credit Suisse bis vor einiger Zeit von der zur Credit Suisse Gruppe gehörenden Versicherungsgesellschaft Credit Suisse Life mit Sitz auf den Bermudas angeboten worden.
Die Credit Suisse hat die Durchsuchungen dem Grunde nach bestätigt. Unklar ist noch, ob die deutschen Finanzbehörden für die Daten der Anleger Geld bezahlt haben oder nicht. Jedenfalls stammen die Daten nicht aus eigenen Ermittlungen, sondern aus einem „Leck“ innerhalb der Credit Suisse.
Da das Steuerabkommen mit der Schweiz nach wie vor nicht ratifiziert worden ist und die Schweiz im Rahmen eines förmlichen Rechtshilfeersuchens den deutschen Behörden neue Erkenntnisse zu strafbarem Verhalten von drei deutschen Steuerfahndern aus NRW (FA Wuppertal) bei der Beschaffung von Datensätzen übermittelt hat, dürfte diese neue Durchsuchungswelle dazu führen, dass sich die Unterzeichung des Steuerabkommens weiterhin verzögert und einige schweizerische Banken ihren Kundenberatern untersagen, nach Deutschland einzureisen. Eine solche Weisung gibt es beispielsweise bei der Credit Suisse bereits seit April 2012.
Für derzeit betroffene Kunden der Credit Suisse dürfte eine Selbstanzeige gem. § 371 AO nun bereits nicht mehr möglich sein. Aber eine fundierte Steuerstrafverteidigung kann hier helfen, wenigstens die strafrechtlichen Folgen zu begrenzen.
(Quellen: Handelsblatt 11.07.12; spiegel.de 10.07.12, focus.de 11.07.12)
von Rechtsanwalt Jens H. Adler
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