Bundesfinanzministerium wertet Offshore-Leaks-Daten aus

Steuerstrafrecht

 

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung erhält auch das Bundesfinanzministerium die Möglichkeit, die sog. „Offshore-Leaks-Daten“ auszuwerten.

 

Anfang April wurde bekannt, dass einem internationalen Journalistennetzwerk ca. 2,5 Millionen Dokumente mit einem Datenvolumen von ca. 260 Gigabyte zugespielt worden waren. Die Daten sollen ca. 130.000 Namen von Personen, ca. 120.000 Briefkastenfirmen und Offshore-Konten enthalten. Die Daten sollen insbesondere die Britischen Jungferninseln, Singapur, Cayman-Islands und die Cook-Inseln betreffen. Der Journalistenverband ICIJ bestand jedoch auf einer eigenen Auswertung und lehnte eine Weitergabe der Datenpakete an Behörden ab.

Nun aber sollen zwischenzeitlich diese Daten und weitere in einem Umfang von 400 Gigabyte von Steuerbehörden in den USA, Großbritannien und Australien erworben worden sein. Die Auswertung der Daten soll international koordiniert erfolgen. Auch das Bundesfinanzministerium wird sich an der Datenauswertung beteiligen.

Quelle:  www.focus.de 10.05.2013

 

von Rechtsanwalt Jens H. Adler

 

10.05.2013 | 5:15 Uhr
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